Kommune kann Ladekabel über den Gehweg ablehnen

Auch Elektrotaxis sollte man tunlichst auf dem eigenen Grundstück laden, um Ladeleitungen quer über den Gehsteig zu vermeiden. Bild: Dietmar Fund
Auch Elektrotaxis sollte man tunlichst auf dem eigenen Grundstück laden, um Ladeleitungen quer über den Gehsteig zu vermeiden. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Eine Stadtverwaltung darf eine Sondernutzungserlaubnis für über einen Gehweg verlaufende Kabelleitungen ablehnen, über die Elektroautos geladen werden sollen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 24. Februar 2022 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 12 K 540/21.F trägt. In dem verhandelten Fall wollte in der Stadt Oberursel der Besitzer eines Plug-in-Hybriden und eines batterieelektrisch angetriebenen Fahrzeugs zwei Ladeleitungen von seinem Grundstück aus mit Kabelbrücken quer über den Gehweg verlegen, um seine im öffentlichen Straßenraum davor parkenden Fahrzeuge jeweils drei bis sechs Stunden lang laden zu können.

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Artikel Kommune kann Ladekabel über den Gehweg ablehnen
Seite 27 | Rubrik Recht & Steuern
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