Müssen Fahrer Namensschilder tragen?

Viele Unternehmer wollen als Dienstleister gerne, dass ihre Fahrer Namensschilder tragen. Einfach vorschreiben dürfen sie es ihnen nicht.

Ein Fahrerschild kann die örtliche Taxiordnung vorschreiben. In der BOKraft ist es, anders als ein Schild mit dem Namen des Unternehmers und seinem Betriebssitz, nicht vorgeschrieben. Bild: Dietmar Fund
Ein Fahrerschild kann die örtliche Taxiordnung vorschreiben. In der BOKraft ist es, anders als ein Schild mit dem Namen des Unternehmers und seinem Betriebssitz, nicht vorgeschrieben. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Datenschutz

Ein Mitarbeiter eines Taxiunternehmens aus Oberfranken, dessen Namen der Taxiunternehmer lieber nicht nennen möchte, hatte zwei Fragen an taxi heute, die auch viele andere Leserinnen und Leser interessieren könnten: Ist ein Taxifahrer dazu verpflichtet, ein Namensschild während der Arbeitszeit zu tragen? Wenn nicht, darf die Geschäftsführung eine solche Pflicht einführen? Das Taxiunternehmen ersetzt gerade seine Vermittlung, die über Sprechfunk lief, durch eine GPS-gestützte Datenfunklösung von SuE-Software. Die sieht die Ausgabe der Aufträge auf einem Tablet im Fahrzeug vor.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Müssen Fahrer Namensschilder tragen?
Seite 25 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)