Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Die neue Datenschutz-Grundverordnung hat erneut die Frage aufgeworfen, wann Taxi- und Mietwagenunternehmer einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Wie taxi heute mehrfach erläutert hat, achten die Datenschützer auf alle Abläufe und nicht nur auf den elektronischen Umgang mit Daten. Bild: Dietmar Fund
Wie taxi heute mehrfach erläutert hat, achten die Datenschützer auf alle Abläufe und nicht nur auf den elektronischen Umgang mit Daten. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Datenschutz

Seit diesem Frühjahr hat taxi heute mehrfach über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berichtet, zuletzt im Zusammenhang mit dem Treffen der Taxi-Erfa-Gruppe, die sich aus Mehrwagenunternehmern zusammensetzt. Bei ihr konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ab welcher Größenordnung ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss und vor allem, wie man diese Größe berechnet.

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Seite 22 bis 23 | Rubrik Recht & Steuern
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