Neues Kontrollinstrument des Finanzamts

Für die Kassen-Nachschau darf sich ein Prüfer ohne Voranmeldung im Taxi oder Mietwagen umschauen. Wenn er etwas findet, kann er zur Außenprüfung übergehen.

Edo Diekmann vom Landesamt für Steuern Niedersachsen hat Humor und nahm ein Stethoskop zum Auslesen des Taxameters. Seine Prüfer tun das natürlich über die Tasten am Gerät. Bild: Dietmar Fund
Edo Diekmann vom Landesamt für Steuern Niedersachsen hat Humor und nahm ein Stethoskop zum Auslesen des Taxameters. Seine Prüfer tun das natürlich über die Tasten am Gerät. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Betriebsprüfungen

Seit dem 01.01.2018 hat das Finanzamt die Berechtigung, eine sogenannte Kassen-Nachschau durchzuführen. Die Kassen-Nachschau ist ein neues Kontrollinstrument, das es dem Finanzamt ermöglicht, die Aufzeichnungen, Bücher und elektronischen Informationen kurzfristig, das heißt ohne gesonderte Ankündigung, einzusehen. Die neue Prüfungsmöglichkeit des Finanzamts nach Paragraf 146b Abgabenordnung hat gerade für Taxiunternehmen besondere Bedeutung.

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Artikel Neues Kontrollinstrument des Finanzamts
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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