Gutachten taugen zur Hinzuschätzung

Das Finanzgericht Hamburg hat ein wichtiges Urteil zur Hinzuschätzung gefällt. Sie droht Taxiunternehmern mit unvollständiger Buchführung.

Für Schätzungen dürfen die Finanzämter Vergleiche mit örtlichen Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Taxigewerbes anstellen. Bild: Dietmar Fund
Für Schätzungen dürfen die Finanzämter Vergleiche mit örtlichen Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Taxigewerbes anstellen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Betriebsprüfungen

Mit den Jahren kommt wohl jeder Taxiunternehmer nicht um das Thema „Betriebsprüfung“ umhin und muss sich mit dem Finanzamt als Prüfendem auseinandersetzen. Dabei ist einem nahezu immer gewiss, dass das Finanzamt mit einem „Plus“ aus der Betriebsprüfung herausgehen möchte.

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Seite 22 bis 23 | Rubrik Recht & Steuern
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