Taxler-freundliches Urteil über Taxi-Unfallersatz

Mit einem solchen Opel Insignia Taxi hatte der Unternehmer ein seinem Taxi vergleichbares Modell angemietet. Bild: Opel
Mit einem solchen Opel Insignia Taxi hatte der Unternehmer ein seinem Taxi vergleichbares Modell angemietet. Bild: Opel
Dietmar Fund

Ein selbst fahrender Taxiunternehmer, der nur ein Fahrzeug hat, darf nach einem fremdverschuldeten Unfall zu Lasten der gegnerischen Versicherung auch über mehrere Wochen ein Ersatztaxi anmieten, wenn die Ersatzteilbeschaffung für die Reparatur so lange dauert. Dies gilt auch, wenn der durchschnittliche Tagesumsatz deutlich niedriger ist als die täglichen Kosten des Ersatztaxis. Er muss sich nur fünf Prozent an ersparten Aufwendungen auf die Kosten des Mietfahrzeugs anrechnen lassen.

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Artikel Taxler-freundliches Urteil über Taxi-Unfallersatz
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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