Schnelles Corona-Update vom GVN

Bei den Conference Days gab Benjamin
Sokolovic Tipps zu aktuellen Corona-Fragen sowie ein
Update zu arbeitsrechtlichen Irrtümern.

Eine wichtige Info zu den Schnelltests war, dass prinzipiell nicht zwischen Spuck- und Stäbchen-Tests unterschieden wird. Bild: Dietmar Fund
Eine wichtige Info zu den Schnelltests war, dass prinzipiell nicht zwischen Spuck- und Stäbchen-Tests unterschieden wird. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in der Personenbeförderung müssen Mitarbeitenden, die Kundenkontakt haben, seit dem 20. April auf Firmenkosten zwei Corona-Schnelltests pro Woche anbieten. Dies gilt unabhängig von ihrer Betriebsgröße. Die Unternehmer können auch nicht einfach auf Schnelltest-Möglichkeiten in ihrer Kommune verweisen. Mit diesen topaktuellen Informationen stieg der Arbeitsrechtler Benjamin Sokolovic am 27. April 2021 in seinen einstündigen Vortrag ein, den er im Rahmen der Conference-Days des HUSS-VERLAGES und von taxi heute hielt.

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Artikel Schnelles Corona-Update vom GVN
Seite 30 bis 31 | Rubrik Recht & Steuern
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