Steuererklärung für 2019 ist bald dran

Auch wer sich vom Steuerberater beraten lässt, muss in wenigen Monaten seine Zahlen für das Steuerjahr 2019 vorlegen.

Die meisten Taxiunternehmer werden ihre Steuererklärung über den Steuerberater abgeben und müssen nichts persönlich beim Finanzamt einwerfen. Bild: Dietmar Fund
Die meisten Taxiunternehmer werden ihre Steuererklärung über den Steuerberater abgeben und müssen nichts persönlich beim Finanzamt einwerfen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Abgabefristen

Alle Jahre wieder dasselbe Spiel: Beim Finanzamt muss die Steuererklärung eingereicht werden. Dabei müssen häufig sogar mehrere Erklärungen elektronisch abgegeben werden. Neben der „klassischen“ Einkommensteuererklärung kommen insbesondere die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Gewerbesteuererklärung in Betracht. Bei Körperschaften ist anstelle einer Einkommensteuererklärung eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Die neuen Abgabefristen, die bereits für das Steuerjahr 2018 galten, sind für das Steuerjahr 2019 unverändert.

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Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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