Lübeck lockert Betriebspflicht für Taxis

Die Lübecker Taxiunternehmer müssen jetzt verantwortungsbewusst mit ihrer neuen Freiheit umgehen und in Eigenregie sicherstellen, dass es genügend Taxis gibt. Bild: Uwe Freitag/Lübeck Marketing
Die Lübecker Taxiunternehmer müssen jetzt verantwortungsbewusst mit ihrer neuen Freiheit umgehen und in Eigenregie sicherstellen, dass es genügend Taxis gibt. Bild: Uwe Freitag/Lübeck Marketing
Dietmar Fund

Seit dem 16. März 2020 und befristet bis zum 19. April 2020 müssen Taxiunternehmer in Lübeck jedes Fahrzeug 80 Stunden pro Monat bereithalten. Es ist ihnen freigestellt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten sie dieser Verpflichtung nachkommen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass zu jeder Zeit auch Taxis bereitstehen. An die Erstellung eines Dienstplans ist aber nicht gedacht.

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