„Neuer Transportschein ist unvollständig“

Dietmar Fund

Die seit dem 1. April 2019 verlangte Verordnung einer Krankenbeförderung ist nach Meinung mehrerer Taxi-Branchenvertreter unvollständig.

Wie von taxi heute gemeldet, dürfen ab dem 1. April 2019 zur Abrechnung mit den Krankenkassen nur noch „Verordnungen einer Krankenbeförderung“ nach dem Muster 4 (4.2019) verwendet werden. Schon die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hatte darauf hingewiesen, dass der neue Vordruck in einem Punkt, bei der „Genehmigungsfiktion“ für genau definierte Fälle dauerhafter Immobilität, nicht dem neuesten gesetzlichen Stand entspreche.

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