Eine 2-G-Angabe ist freiwillig

Die Fahrer müssen mit der Weitergabe ihres Impfstatus an die Taxizentrale einverstanden sein. Bild: Dietmar Fund/Modelle: siku
Die Fahrer müssen mit der Weitergabe ihres Impfstatus an die Taxizentrale einverstanden sein. Bild: Dietmar Fund/Modelle: siku
Dietmar Fund

Ein Taxiunternehmer aus Oberhausen wollte wissen, ob seine Zentrale den Impfstatus seiner Fahrer abfragen darf.

„Ich bin ein Taxiunternehmer aus Oberhausen. Unsere Taxizentrale möchte 2G-Fahrer-Profile erstellen, obwohl wir nicht deren Eigentum sind. Ist das rechtens?

Ibrahim Özcan, Oberhausen

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