Kreistage beschließen Zuschlag für Rollstuhltaxis
Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat am 23. Juni 2022 mehrheitlich beschlossen, die Taxitarifordnung zum 15. August 2022 zu ändern. Sie bringt außer einer Anpassung der Tarife an die mehrfache Erhöhung des Mindestlohns und die allgemeine Preissteigerung die Einführung eines „Rollstuhlzuschlags“. Er darf für die Beförderung von Fahrgästen erhoben werden, die im Rollstuhl sitzend befördert werden und nicht auf einen Fahrgastplatz umgesetzt werden können.
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