Fachkunde-Nachweis nur für Taxifahrer

Der Regierungsentwurf hat gegenüber dem Referentenentwurf nur wenig im Sinne des mobilen Gewerbes verbessert.

Künftig heißt es Fachkunde statt Straßen büffeln – aber nur für Taxifahrer. Bild: Dietmar Fund
Künftig heißt es Fachkunde statt Straßen büffeln – aber nur für Taxifahrer. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
PBefG-Novelle

Die Einwände des Taxigewerbes gegen den Referentenentwurf für die Novelle des Personenbeförderungsrechts sind bei der Bundesregierung ungehört verhallt. Wie aus dem vor Weihnachten vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf hervorgeht, ist die Genehmigungspflicht für Vermittlungsdienste (Uber, FreeNow und andere) gegenüber dem Referentenentwurf nur minimal nachgeschärft worden. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) hatte auf eine klare Definition solcher Dienste in Paragraf 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gedrungen.

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Artikel Fachkunde-Nachweis nur für Taxifahrer
Seite 8 | Rubrik Gewerbepolitik
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