Mietwagen-Mindesttarif kann nur von der Behörde ausgehen

Ein Mindesttarif für Mietwagen wäre auch gegen Dumpingpreise bei Krankenfahrten sinnvoll. Taxiunternehmen können ihn aber nicht selbst beantragen, berichtete PBefG-Kommentator Thomas Grätz.

Ein starker Treiber für den Wunsch nach einem Mindesttarif für Mietwagen sind in allen Regionen die stark unter Druck stehenden Konditionen für Krankenfahrten. Bild: Dietmar Fund
Ein starker Treiber für den Wunsch nach einem Mindesttarif für Mietwagen sind in allen Regionen die stark unter Druck stehenden Konditionen für Krankenfahrten. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Online-Seminar

Viele Taxiunternehmen würden gerne einen Mindesttarif für Mietwagen beantragen, um damit von außen in ihr Pflichtfahrgebiet drängende Mietwagenunternehmen abzuwehren und Dumpingpreise bei Krankenfahrten zu unterbinden. Sie können das aber nur anregen, weil das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in diesem Punkt wie beim Taxitarif kein Antragsrecht für Unternehmer vorsieht. Das stellte Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz am 30. September 2022 bei einem eineinhalbstündigen Online-Seminar für 41 Teilnehmende aus bayerischen Genehmigungsbehörden klar.

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Artikel Mietwagen-Mindesttarif kann nur von der Behörde ausgehen
Seite 18 | Rubrik Gewerbepolitik
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