Wenn Fahrgäste auf dem Beifahrersitz eine Bedrohung darstellen, muss der Taxifahrer sie dort nicht akzeptieren. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Ein Taxi-Fahrgast darf nicht auf dem Beifahrersitz bestehen. Darauf weist die Fachvereinigung Personenverkehr des Gesamtverbandes des Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN) hin. Der GVN begründet seinen Ratschlag damit, dass ein Taxi-Fahrgast zwar normalerweise das Recht habe, sich seinen Sitzplatz selbst auszuwählen, doch dürfe der Taxifahrer ihm den Beifahrersitz verwehren, wenn er für sich eine Gefahr darin sehe. Das sei während der Bekämpfung des Corona-Virus der Fall, zu der die Vermeidung persönlicher Kontakte und die Einhaltung eines Mindestabstands gehöre.

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Artikel Taxi-Fahrgast darf nicht auf dem Beifahrersitz bestehen
Seite 10 | Rubrik Gewerbepolitik
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