Maskenpflicht gilt auch für Taxifahrer

Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung zum gegenseitigen Schutz vor einer Corona-Infektion ist auch am Steuer erforderlich, solange Fahrgäste mitfahren. Bild: Dietmar Fund
Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung zum gegenseitigen Schutz vor einer Corona-Infektion ist auch am Steuer erforderlich, solange Fahrgäste mitfahren. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Inzwischen gilt in fast allen Bundesländern eine Maskentragepflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen. Sie gilt auch für die Fahrer von Taxis und Mietwagen. Das schreiben die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), der Verband des Verkehrsgewerbes Baden (VVB) und der Verband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen.

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Artikel Maskenpflicht gilt auch für Taxifahrer
Seite 10 | Rubrik Gewerbepolitik
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