Datenschutzbeauftragter gibt Erfa-Gruppe Tipps

Beim sechsten Treffen der Erfa-Taxi-Gruppe bei Taxi Brodka in Büttgen ging es um den Datenschutz, um betriebliche Kennziffern und den Austausch von Praxistipps.

Interessiert schauten sich Peter Köhl (v.l.) und Christian Linz die Werkstatt in Büttgen an, in der Maximilian Brodka als Kfz-Meister größere Reparaturen erledigt. Bild: Dietmar Fund
Interessiert schauten sich Peter Köhl (v.l.) und Christian Linz die Werkstatt in Büttgen an, in der Maximilian Brodka als Kfz-Meister größere Reparaturen erledigt. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Erfahrungsaustausch

Sogar ein selbstfahrender Einzelunternehmer muss ein Verfahrensverzeichnis vorweisen können, in dem er auflistet, wie er von Angestellten, Kunden und Auftraggebern Daten erhält, verarbeitet und speichert, um der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Genüge zu tun. Wenn er Aufträge über eine Taxizentrale bekommt, muss er mit ihr einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen. Im Gesetz ist nicht verankert, ob die Taxizentrale ihre angeschlossenen Unternehmer anschreiben muss, oder ob die von sich aus tätig werden müssen.

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Seite 12 bis 14 | Rubrik Gewerbepolitik
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