BVTM rät trotz Lockerungen zu höchstem Schutzniveau

Dass Fahrgäste anders als hier eine FFP-2-Maske tragen müssen, muss zunächst in Verordnungen der Länder neu geregelt werden. Bild: Dietmar Fund
Dass Fahrgäste anders als hier eine FFP-2-Maske tragen müssen, muss zunächst in Verordnungen der Länder neu geregelt werden. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Nach dem Auslaufen der bundesweit einheitlichen Infektionsschutzregelungen gelten seit dem 2. April 2022 nur noch „Basisschutzmaßnahmen“. Da die Länder nun stärker in der Pflicht sind und sich deren Risikobewertungen stark voneinander unterscheiden, müssen Taxi- und Mietwagenbetriebe nun noch genauer als bisher auf die Regelungen in ihrem jeweiligen Bundesland achten. Unabhängig vom Status der Landesverordnung empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) dem Taxi- und Mietwagengewerbe, stets das höchstmögliche Schutzniveau zu verfolgen.

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Seite 18 | Rubrik Gewerbepolitik
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