Patienten sollten vor der Behandlung wissen, in welchen Fällen ihnen die Krankenkasse die Taxifahrt bezahlen muss. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Zum 1. Januar 2022 ist eine Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022 in Kraft getreten. Sie haben auch Einfluss auf Patientenfahrten, wobei sich an der Bezugsgröße nichts geändert hat. Sie liegt wie im Vorjahr bei 39.480 Euro. Darauf weist der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hin. Er schildert in diesem Zusammenhang wichtige Detailänderungen durch das neue Verordnungsmuster 4. 
Es stelle klarer dar, welche Fahrten genehmigungspflichtig und welche genehmigungsfrei seien.

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Artikel BVTM verschenkte Mitgliedern Krankenfahrten-Infos
Seite 10 | Rubrik Gewerbepolitik
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