Schnelltest-Ausgabepflicht bleibt bestehen

Taxi- und Mietwagenbetriebe müssen ihren Mitarbeitenden, die nicht im Home Office arbeiten können, weiterhin zwei Schnelltests pro Woche zur Verfügung stellen. Bild: Dietmar Fund
Taxi- und Mietwagenbetriebe müssen ihren Mitarbeitenden, die nicht im Home Office arbeiten können, weiterhin zwei Schnelltests pro Woche zur Verfügung stellen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Seit dem 1. Juli 2021 gilt eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sieht unter anderem die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des betrieblichen Infektionsschutzes und das Ende der Homeoffice-Pflicht vor. Darauf weisen die Gesamtverbände VDV Rheinland e.V. und Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e.V. hin. Außerdem müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin jedem noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Mitarbeitenden wöchentlich zwei Schnelltests zur Verfügung stehen, die diese aber nicht anwenden müssen. Wichtig ist folgender Hinweis der beiden Verbände: „Der Arbeitgeber muss bis am 10.

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Artikel Schnelltest-Ausgabepflicht bleibt bestehen
Seite 18 | Rubrik Gewerbepolitik
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