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Werbung am und im Taxi

(Hauptbeitrag aus taxi heute 11/2011)

Blickkontakte gegen Bezahlung

Taxiwerbung sorgt für mehr Umsatz ohne zusätzliche Spritkosten. Doch mit welchen Werbeformen lässt sich überhaupt zusätzliches Geld verdienen?

Eigentlich ist die Sache klar: Nach außen wirkende Werbung ist nach § 26, Absatz 2 der BoKraft nur an den seitlichen Fahrzeugtüren erlaubt. Und dabei sollte es am besten auch bleiben, argumentiert ein Teil des Taxigewerbes. Er möchte seine Fahrzeuge nicht mit weiterer Reklame „zupflastern“ und „verschandeln“. Das Taxi soll nicht zur „rollenden Litfaßsäule“ verkommen, sondern ein „seriöses“ Verkehrsmittel im einheitlichen Look bleiben.
Ein anderer Teil der Taxler sieht die Werbefrage hingegen wesentlich pragmatischer. Frei nach dem Motto „Hauptsache, die Bezahlung stimmt“...

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