Artikelverlängerung

„Behörden müssen verstehen und prüfen.“ (Teil 2)

(Hauptbeitrag aus taxi heute 2-3/2012)

Zweiter Teil des Interviews „Behörden müssen verstehen und prüfen.“



taxi heute: Bei der Wahl hatte man – auch wenn kein öffentlicher Wahlkampf ausgetragen wurde – den Eindruck, dass die Haltung der beiden Kandidaten zur „Berlin-Frage“ eine wichtige Rolle spielt. Sie haben sich für eine Präsenz des BZP in Berlin ausgesprochen. Wie soll diese aussehen?

Michael Müller: Solange die Mitglieder nichts anderes entscheiden, wird der Sitz des BZP in Frankfurt sein. Das soll aber nicht heißen, dass wir nicht parallel eine Präsenz in Berlin planen. Die Geschäftsführung wird verschiedene Modelle erarbeiten. Die Überlegungen reichen von der Anmietung eigener Räume oder von Räumen zur Untermiete bei Partnern aus Industrie und Wirtschaft bis hin zur Anmietung in einem Büro- und Konferenz-Service. Entscheiden wird darüber letztlich die Mitgliederversammlung. In einem zweiten Schritt wird darüber hinaus geprüft, ob ein Umzug der Geschäftsstelle sinnvoll ist und ob er gewollt und finanzierbar ist.

th: Wie wollen Sie ein Berliner Büro personell besetzen?

Müller: Während der ersten Phase unserer Berliner Präsenz wollen wir immer zu den Sitzungswochen des Deutschen Bundestags an ein bis zwei Tagen persönlich anwesend sein.

th: Wer?

Müller: Diese Präsenz wird durch Präsidium und Geschäftsführung wahrgenommen werden, insbesondere durch unseren Vizepräsidenten Dietmar Schmidt, der ja aus Berlin kommt. Es werden aber auch die anderen Mitglieder des Vorstands einbezogen werden.

th: Wo steht der „Präsidentensessel“, von dem aus Sie als oberster Gewerbevertreter agieren? 

Müller: Der Präsidentensessel steht zurzeit in Frankfurt, so sagt es die Satzung des BZP.

th: Von dort aus agieren Sie als ehrenamtlich tätiger Präsident aber nicht…

Müller: Nein, mein täglicher Arbeitsplatz ist der Betriebssitz meines eigenen Unternehmens in Göttingen, ergänzt um die Tätigkeit an den Orten, an denen ich sonst noch Verpflichtungen habe, beispielsweise beim Landesverband GVN in Hannover oder beim Bundesverband in Frankfurt.

th: Wie können wir uns das organisatorisch vorstellen? Existiert die „kurze Leitung“ zwischen Ihnen und der Geschäftsstelle in Frankfurt?

Müller: Der Tag beginnt meist mit einem kurzen Austausch mit der Frankfurter Geschäftsstelle, so dass ich täglich über Dinge, die dort aufschlagen, in Kenntnis gesetzt bin. 

th: Können Sie uns einen typischen Arbeitstag eines BZP-Präsidenten schildern?

Müller: Mein Arbeitsalltag sieht eigentlich nicht viel anders aus als bisher. Zunächst einmal fahre ich in meinen Betrieb und kümmere mich um mein Unternehmen. Dort arbeite ich dann auch die Angelegenheiten des Bundesverbands ab. Sehr viel läuft dabei über Telefonate und E-Mails. 

th: Worum geht es dabei?

Müller: So kurz nach meiner Wahl geht es um erste Gesprächstermine mit den verkehrspolitischen Sprechern der Parteien, bei denen man sich gegenseitig kennenlernt und austauscht. Auch Anfragen von Industrie- und Pressevertretern treten vermehrt auf und sind zu bearbeiten. Sehr oft melden sich Vertreter der Tagespresse, die eine Stellungnahme zu aktuellen Themen, wie Überfällen oder derzeit auch dem Mindestlohn, abfragen. 

th: Sie sagten in Ihrer Eröffnungsrede, dass der Ordnungsrahmen in Form des PBefG erhalten bleiben soll, man aber notwendige Anpassungen aktiv mitgestalten soll. Wo sehen Sie Änderungsbedarf?

Müller: Wenn uns die Integration in die ÖPNV-Mobilitätskonzepte durch das PBefG erschwert wird, müssen wir hier für die notwendigen Änderungen sorgen.

th: Wie sinnvoll ist eine Beschränkung der Taxikonzessionen nach § 13, Absatz 4, wenn gleichzeitig jeder, der keine Taxikonzession bekommt, einen Mietwagen in Betrieb nehmen kann?

Müller: Die Regelung ergibt durchaus Sinn. Der § 13, Absatz 4 setzt wie alle anderen Paragraphen voraus, dass Behörden den Sinn einer solchen Bestimmung verstehen, nachvollziehen und prüfen. Denn dann kontrollieren sie auch, ob der Mietwagen tatsächlich als solcher eingesetzt wird oder nur als Taxi-Ersatz. Wo diese Kontrolle pflichtgemäß stattfindet, wird immer ein gesundes Verhältnis zwischen Mietwagen und Taxiverkehr herrschen. Die Ausuferungen, die wir teilweise erleben, sind meistens das Resultat, wenn Behörden sich nicht ausreichend kümmern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind deswegen nicht verkehrt.

th: Als Taxi- und Mietwagenverband vertritt man die Interessen eines Einzelunternehmers genauso wie die eines Mehrwagenbetriebes. Betriebe im ländlichen Bereich werden ganz anders geführt als in einer Großstadt. Und aufgrund der kulturellen wie qualitativen Vielfalt unter den Taxi- und Mietwagenunternehmern ist das Berufsverständnis sehr unterschiedlich. Wie lassen sich diese unterschiedlichen Strömungen unter einen Hut bringen?

Müller: Wir unterliegen alle den gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das PBefG erkennt die Notwendigkeiten beider Verkehrsarten – Taxi und Mietwagen – an. Eine 24-stündige Betriebspflicht ist beispielsweise für einen Unternehmer im tiefsten Harz sinnlos, wenn abends ab halb acht keine Personenbeförderung mehr stattfindet. Deswegen hat die Verkehrsform des Mietwagens dort ihre logische Berechtigung. Auch die Eigengestaltung des Preises ist in diesem Fall sinnvoll, weil der Unternehmer hier eine große Fläche abbildet und ein Taxitarif gar nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann.

th: Konflikte gibt es meistens dort, wo die Grenzen der beiden Verkehrsarten verwischen…

Müller: Natürlich müssen wir uns in dem Moment wehren, wenn sich Mietwagenunternehmer durch illegale Bereitstellung etc. Vorteile verschaffen, die ihnen nicht zustehen. Umgekehrt muss man natürlich auch verhindern, dass Taxibetriebe zum Beispiel durch freie Preisgestaltung im Pflichtfahrgebiet  ihre Tarifpflicht unterlaufen. 

th: Herzlichen Dank für das ausführliche Interview.

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