Datenschützer ziehen auch dem Taxi-Gewerbe Daumenschrauben an

Schon im Mai 2018 soll die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union umgesetzt werden, die viel härtere Strafen und schärfere Kontrollen bringen soll.
Christian Franze erläuterte eine Datenschutzregelung, die auch auf alle Taxi- und Mietwagenunternehmer zukommt. (Foto: Dietmar Fund)
Christian Franze erläuterte eine Datenschutzregelung, die auch auf alle Taxi- und Mietwagenunternehmer zukommt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am 25. Mai 2018 tritt eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, mit der die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt wird. Sie bringt deutlich höhere Strafen für Verstöße und mehr Personal für verschärfte Kontrollen. Das berichtete Christian Franze, Verkehrsreferent des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), bei der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr des LTV am 18. November 2017.

Wie Franze darlegte, fallen bei Taxi- und Mietwagenunternehmern vor allem bei Krankenfahrten „sensible“, personenbezogene Daten an, für die ein Datenschutzkonzept erforderlich ist. Wer das schon habe, müsse nur einzelne Anpassungen vornehmen. Wer sich darüber noch keine Gedanken gemacht habe, solle jetzt damit anfangen.
Franze empfahl, sich für eine erste Bestandsaufnahme an einem Maßnahmenplan der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder zu orientieren und daraus den individuellen Handlungsbedarf zu ermitteln. Den müssten die Unternehmer dann bis Mai 2018 umsetzen.

Prinzipiell sei für den Datenschutz jeder mit verantwortlich, der mit personenbezogenen Daten arbeite, also Geschäftsführer, Führungskräfte und alle Mitarbeiter, die mit Kunden zu tun haben. Wichtig sei, dass man Daten nur erheben dürfe, wenn man dafür entweder die Genehmigung des Betroffenen habe oder dafür eine gesetzliche Grundlage bestehe. In jedem Fall müsse die Geschäftsleitung dafür Sorge tragen, dass Datenschutz-Vorschriften eingehalten würden. Es hafte immer der Chef – egal, ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestimmten müsse oder nicht.

Einen ausführlichen Bericht über die Versammlung mit weiteren Einzelheiten auch zu dieser Neuregelung bringt taxi heute in der Ausgabe 12/2017. Vor der Datenschutz-Neuregelung hatte kurz zuvor schon der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) auf seiner Herbstversammlung in Jena gewarnt, ohne ins Detail zu gehen.

Zur ersten Orientierung können interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung einen Fragenkatalog zur Datenschutz-Grundverordnung als pdf-Datei herunterladen. Er stammt vom Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Niedersachsen. Zu finden ist dort auch das Kurzpapier Nr. 8 Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen, das von der Datenschutzkonferenz herausgegeben worden ist. Weitere Kurzpapiere zu einzelnen Aspekten der Verordnung kann man bei den Niedersachsen herunterladen.
 

Logobanner Liste (Views)