Thema des Monats

Undefinierbare Rauchzeichen

Thema des Monats September 2007

Seit 1. September ist es nun also da, das vieldiskutierte Rauchverbot in Taxis. Doch der Gesetzestext lässt offenbar viel Spielraum für muntere Spekulationen. Lesen Sie in unserem Thema des Monats, wie unterschiedlich die Rauchzeichen aus Berlin in der Republik gedeutet werden. Am 1. September trat das von der Bundesregierung beschlossene „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in Kraft. Danach ist in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln das Rauchen verboten. Zudem dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahre in der Öffentlichkeit rauchen und Tabakprodukte kaufen (den Originalwortlaut des Gesetzes können Sie auf Wunsch unter redaktion@taxi-heute.de im PDF-Format anfordern).

Nach § 2 Abs. 2 zählen alle zur Beförderung von Personen nach den Vorschriften des PBefG oder § 1 Nr. 4 Buchstaben d), g) oder i) der Freistellungsverordnung eingesetzten Kraftfahrzeuge zu öffentlichen Verkehrsmitteln im Sinne der Vorschrift.
Die bisher gültigen, das Rauchen in Taxis regelnden, Vorschriften § 8, Ziffer 5 und § 26, Ziffer 2 der BoKraft werden im Gegenzug gestrichen.

Das heißt: In allen Taxis und Mietwagen sowie in freigestellten Schul-, Kindergarten- und Behindertenbeförderungen gilt fortan ein absolutes Rauchverbot! Deutschlandweit, denn das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ ist ein Bundesgesetz. Anders als beispielsweise beim Rauchverbot in Gaststätten können die Bundesländer hier keine Ausnahmegenehmigungen erlassen.

So weit, so eindeutig. Wie aber soll das Rauchverbot in Taxis konkret umgesetzt werden?

Aspekt Kennzeichnungspflicht: Nach § 3 des in Kraft tretenden Gesetzes muss auf das Rauchverbot „in geeigneter Weise“ hingewiesen werden. (Nichtraucher-Aufkleber sind beispielsweise über den Bundesverband BZP oder den Huss-Shop erhältlich). Was aber ist die für das Taxi „geeignete Weise“? Das Münchner Kreisverwaltungsreferat beispielsweise empfiehlt den Taxlern, „einen entsprechenden Nichtraucheraufkleber am oder im Fahrzeug anzubringen“. Aha! Nun, woanders wäre es wohl auch wenig sinnvoll. Genügt jetzt also ein kleiner Aufkleber auf dem Armaturenbrett oder müssen wie bei bisherigen Nichtrauchertaxis auch Aufkleber auf beiden hinteren Seitenscheiben angebracht werden? Klare Aussagen dazu sind nicht zu bekommen. Die Hamburger Genehmigungsbehörde hält es gar für vollkommen ausreichend, wenn „Presse, Behörden und Verbände“ auf das Rauchverbot hinweisen. Eine Pflicht zum Anbringen von Aufklebern bestehe nicht…

Aspekt Privatnutzung: Vor allem Einzelunternehmer nutzen ihr Taxi häufig auch privat. Darf sich Taxiunternehmer Max Mustermann auf dem Weg zum sonntäglichen Kaffee und Kuchen-Besuch bei Mutti nun auch keine mehr anstecken?
Nein, sagt der BZP. Begründung: Da das Verbot auf die Fahrzeuge bezogen ist („zur Beförderung von Personen eingesetzte…Kraftfahrzeuge“) und nicht etwa „bei der Beförderung von Personen“, gelte das Rauchverbot auch, wenn das Taxi privat genutzt wird. Klingt plausibel. Allerdings sieht man das längst nicht überall so.
Das bayerische Verkehrsministerium vermag ein Rauchverbot bei privater Nutzung des Taxis nicht aus dem Gesetzestext herauszulesen. Ähnlich interpretiert das die Hamburger Genehmigungsbehörde: Geraucht werden darf lediglich nur dann nicht, wenn das Taxi zur Personenbeförderung eingesetzt wird, was die Behörde am montierten Taxischild oder der Bereitstellung am Taxistand festmacht. Ein Rauchverbot für ein sich offensichtlich nicht im Einsatz befindliches Taxi gebe das Gesetz nicht her…

Aspekt Bußgeld: Mit zwischen fünf und eintausend Euro sollen gemäß § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes diejenigen Taxler büßen, die rauchenderweise am Steuer erwischt werden. Mal fünf, mal eintausend Euro Strafe für ein und dasselbe Vergehen? Ein Schelm, wer mutmaßt, die Höhe des Bußgeldes würde alleine von der Klammheit in der jeweiligen Stadt- oder Gemeindekasse abhängen…

Aspekt Kontrolle: In wessen Zuständigkeit fällt eigentlich die Kontrolle der Einhaltung des bundesweit geltenden Rauchverbots? Werden in Zukunft Heerscharen eifriger Streifenpolizisten Jagd auf qualmende Personenbeförderer und deren Fahrgäste machen? Wohl kaum; bedenkt man, wie chronisch unterbesetzt der deutsche Polizeiapparat ohnehin schon seit Jahren ist. Die Polizei habe in Berlin wahrlich wichtigere Aufgaben, als sich um in Taxis rauchende Fahrgäste oder auf öffentlichen Plätzen paffende Jugendliche zu kümmern, äußerte sich beispielsweise kürzlich ein Polizeisprecher im „Tagesspiegel“.

Und ob die Ordnungsämter der Städte und Landkreise tatsächlich genügend Personal für derartige Kontrollen aufbringen können, darf ebenfalls stark bezweifelt werden. Bernd Dörendahl von der Taxi-Innung Berlin, mutmaßt in einem Bericht der Berliner Morgenpost, dass die Kontrolle des Rauchverbots - ähnlich wie das Handy-Verbot am Steuer, das nur durch Zufall auffällt und geahndet wird - im Sande verläuft.

Der nicht rauchende Fahrgast soll dem Gesetzestitel nach also besser vor den Gefahren des Passivrauchs geschützt werden. Das ist gut so! Ist er das im Taxi künftig aber auch wirklich? Immerhin hat das Taxigewerbe den Wunsch der Fahrgäste nach einem rauchfreien Taxi schon seit vielen Jahren in Form explizit ausgewiesener Nichtrauchertaxis erfüllt. Saubere Luft garantiert. Eine Sicherheit, die angesichts mangelnder Klarheit in Sachen Privatfahrten und fehlender Kontrollmöglichkeiten wohl in Zukunft nicht mehr gegeben sein dürfte.
Wie denken Sie über das Rauchverbot? Wir freuen uns auf Ihre Meinung in unserem neu geschaffenen Leser-Forum „Rauchverbot im Taxi“.

(sk)
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