Thema des Monats

Mindestlohn trifft auch Rufbereitschaft und Zentralen

Thema des Monats März 2014

Bei einer Fachtagung für den Personenverkehr in Nordhausen wurden neue Konsequenzen des Mindestlohns angesprochen.

Die Einführung des Mindestlohns wird parallel zur Durchsetzung drastischer Tariferhöhungen eine bessere Auslastung der Fahrzeuge erfordern. Dadurch könnten viele Taxiunternehmer versucht sein, nachts keine Fahrzeuge mehr bereitzustellen. Das aber wäre gefährlich, weil es die Behörden dazu verleiten könnte, neue Taxikonzessionen zuzulassen. Darauf machten am 14. März 2014 in Nordhausen die Gewerbevertreter Thilo Müller und Frank Goldschmidt aufmerksam. Müller ist der Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), Goldschmidt vertrat den Landesverband der Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer bei der ersten von vier Fachtagungen, die der LTV zusammen mit den drei Industrie- und Handelskammern Thüringens veranstaltete.

Sowohl Müller als auch Goldschmidt mahnten die Unternehmer, näher zusammenzurücken und die Bereitschaft rund um die Uhr zum Beispiel mit gemeinsamen Dienstplänen zu gewährleisten. Speziell auf dem Land könne man Arbeitszeitmodelle entwickeln, die auch eine Rufbereitschaft der Fahrer beinhalten, die ihr Taxi mit zu sich nach Hause nehmen.

Der Weimarer Taxi- und Busunternehmer Goldschmidt ging darüber hinaus noch auf einen bisher noch nicht zur Sprache gekommenen Aspekt ein: Der Mindestlohn betrifft nicht nur die Fahrer, sondern auch die Mitarbeiter der Taxizentralen. So hat Goldschmidt für seine Weimarer Zentrale überschlägig eine Kostensteigerung von rund 76.000 auf 100.000 Euro pro Jahr errechnet. Daraus zieht er die Konsequenz, sich über eine kostengünstigere Vermittlung von Taxifahrten Gedanken zu machen.

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