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Nach § 49, Absatz 4 PBefG, ist die Führung des Auftrag-Eingangs-Buches und dessen Aufbewahrung für mindestens ein Jahr Pflicht....
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Nach § 49, Absatz 4 PBefG, ist die Führung des Auftrag-Eingangs-Buches und dessen Aufbewahrung für mindestens ein Jahr Pflicht....
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