Sollten Fahrgäste die Bearbeitungsgebühr bei Kreditkartenzahlungen als Zuschlag entrichten? Und wenn ja, wie viel? Oder sollte man die Gebühr in die Preiskalkulation einrechnen?
Berlin hat sich für die erste Variante entschieden. Wenn der Fahrgast in Taxis der Bundeshauptstadt seine Kreditkarte zückt, drückt der Fahrer dafür die Zuschlagstaste seines Taxameters. Bisher waren dafür 50 Cent zu entrichten. Jetzt wollen zwei Berliner Verbände eine Zuschlagserhöhung bei der Genehmigungsbehörde beantragen: Die Innung will zwei Euro, der TVB einen Euro.
Doch unabhängig von der Höhe des Zuschlags stellt sich zunächst einmal die Frage: Ist ein gesondert ausgewiesener Obolus taktisch geschickt? Immerhin verlangt keine andere deutsche Großstadt einen solchen Aufschlag für bargeldloses Bezahlen.
Zu Unrecht, argumentieren die Befürworter. Denn streng genommen unterschreiten Taxiunternehmer mit der kostenlosen Akzeptanz den festgelegten Taxitarif, der sich aus gefahrener Wegstrecke und dem Zeitfaktor zusammensetzt, nicht aber aus einer für den Unternehmer fälligen Bearbeitungsgebühr (Disagio). Rein tarifrechtlich gesehen wäre es also sauberer, wenn wie in Berlin ein Zuschlag für eine Kreditkartenzahlung verlangt werden würde. „Eine Zusatzleistung sollte auch zusätzlich honoriert werden müssen“, meint dazu beispielsweise Hartmut Knaack, bis Ende 2009 Geschäftsführer Taxi und Mietwagen im niedersächsischen Verband GVN.
Das Dumme ist nur: Kein Kaufhaus, kein Modegeschäft, kein Restaurant verlangt von seinen Kunden eine Zusatzgebühr, wenn diese ihre Kreditkarten zücken.
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