ELENA-Verfahren für Arbeitgeber:
Ab 1.1.2010 werden elektronische Entgeltnachweise (ELENA) statt der bisher zu erstellenden Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen eingeführt. Ab dem Stichtag müssen Arbeitgeber monatlich verschlüsselt gesetzlich festgesetzte Entgeltdatensätze ihrer Mitarbeiter an die so genannte Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. Die Meldung dieser Daten erfolgt über das DEÜV-Verfahren, über das auch die Sozialversicherungsmeldungen elektronisch abgewickelt werden. Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung über die Datenlieferung oder – bei fehlerhaftem Inhalt bzw. fehlerhafter Übermittlung – eine Fehlermeldung. Die monatlichen Meldungen muss der Arbeitgeber für zwei Jahre protokollieren. Das DEÜV-Verfahren an sich wird durch ELENA nicht verändert. Die geringfügig Beschäftigten werden weiter an die Minijob-Zentrale gemeldet und die Krankenkassen bekommen An- und Abmeldungen sowie die Jahresmeldungen für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermittelt.
Höherer Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag - das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Steuern fällig werden - wird mit dem neuen Jahr um 170 auf 8.004 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16.009 Euro in die Steuerlast (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG).
Mehr Kindergeld:
Ab Januar 2010 werden der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf jährlich 7.008 Euro und das Kindergeld um monatlich 20 Euro auf jeweils 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht. Für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro gezahlt.
Elektronischer Personalausweis ab November:
Im November 2010 soll der elektronische Personalausweis kommen. Er speichert die Daten in einem Chip.