Wie in jedem Jahr treten auch zum Jahreswechsel 2009 / 2010 in den verschiedensten Lebensbereichen einige Änderungen in Kraft. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, auf welche Neuerungen Sie sich einstellen sollten.
AU-Plakette fällt weg:
Nach fast 25 Jahren wird die gesonderte Abgasuntersuchung, kurz AU, abgeschafft. Ab 2010 wird das Abgas im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft, weshalb nur noch eine Plakette geklebt wird. Gültig ist die neue Regelung für alle Prüforganisationen - also TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS. Die letzten ausgegebenen AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Ab dem nächsten Jahr werden abgelaufene Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in weißer Farbe aufgeklebt.
Abschied von der Lohnsteuerkarte:
Gerade wurden die Lohnsteuerkarten für 2010 verschickt – zum letzten Mal aus Papier. Ab 2011 wird ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer eingesetzt. Die ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden dem Arbeitgeber dann von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt soll so beschleunigt werden. Da sich die Einführung des Verfahrens verzögert, ist die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig als normalerweise – sie soll auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr. Wenn ein Mitarbeiter den Arbeitsplatz wechselt, nimmt er die Karte wie gehabt mit – bis Ende 2011.
Neue Steuerklassenkombination für Eheleute:
Grundsätzlich können Ehegatten ja zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab kommendem Jahr kommt eine weitere Steuerklassenkombination hinzu: die Steuerklasse IV mit Faktor. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen.
Bürgerentlastungsgesetz bringt Steuervorteile:
Im Rahmen des so genannten Bürgerentlastungsgesetzes können ab Januar die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Damit folgte der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Nach Auffassung der Richter gehören die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nämlich zur Sicherung der Existenz und müssen deshalb steuerfrei gestellt werden. Abzugsfähig sind die Beiträge von gesetzlich Versicherten sowie der überwiegende Teil der Beiträge bei Privatversicherten. Nicht abzugsfähig sind lediglich die Leistungsbestandteile, die über die Grundversorgung hinausgehen, also beispielsweise das Einzelbettzimmer im Krankenhaus oder die Chefarztbehandlung.
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