taxi heute
Aktuelles Heft
Juni/Juli 2010


Inhalt
Vorschau
Abo-Bestellung
Mediadaten












taxi heute News Feed abonnieren
 
Rechtsmeldungen
09.03.2010

Entschädigung wider Willen ist rechtens

Eine Kfz-Versicherung darf auch dann einen Schaden beim Unfallgegner bezahlen, wenn der eigene Kunde damit nicht einverstanden ist. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden.

Bild zu: Entschädigung wider Willen ist rechtens Im verhandelten Fall wollte ein Autofahrer aus dem Parkhaus der Münchner Allianz-Arena ohne gültiges Parkticket ausfahren. Um die Lichtschranke auszutricksen, „hängte“ er sich kurzerhand an den Wagen, der vor ihm durch die Schranke fuhr, an. Der Vordermann, den er zuvor auf diese Absicht hingewiesen hatte, hatte sich dieses riskante Manöver ausdrücklich verbeten - allerdings vergeblich.

Prompt kam es zu einem Auffahrunfall. Den entstandenen Schaden in Höhe von rund 1.000 Euro wollte der „Schranken-Trickser“ allerdings nicht bezahlen. Seiner Meinung nach habe sein Vordermann absichtlich abrupt abgebremst. Seine Kfz-Versicherung beglich den Schaden jedoch und kündigte ihm eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags an.

Dagegen klagte der Mann vor dem Münchner Amtsgericht und wurde auch von der Richterin sprichwörtlich ausgebremst. Die Regulierung des Unfallschadens seitens der Haftpflichtversicherung sei rechtens, urteilte diese. Der Kläger habe den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Ob es sich nun um ein bewusstes Bremsmanöver des Vordermannes gehandelt habe oder nicht, ließe sich nur schwer klären. Sicher sei hingegen, dass der Fahrer des vorderen Fahrzeugs mit dem „anhänglichen“ Hintermann nicht einverstanden war; das habe der Kläger ja schließlich selbst eingeräumt. Von daher müsse zumindest von einer Mitschuld des Auffahrenden ausgegangen werden.

Amtsgericht München, Urteil vom 27. Januar 2010 (Az.: 343 C 27107/09), noch nicht rechtskräftig.

Im Mai 2009 hatte das Landgericht Coburg ebenfalls entschieden, dass die Kfz-Versicherung auch gegen den Willen ihres Kunden für einen Unfallschaden aufkommen darf, solange die Regulierung sachlich gerechtfertigt ist (wir berichteten).

Anzeige
CD- und DVD-Depot : Deponierung der CDs und DVDs in Einzelfächern Leichte Entnahme ohne zu verkratzen Hitzegeschützte Unterbringung an der ... weiter »

Fahrer-Explorerweste : Funktionsweste mit Innenwattierung für hervorragenden Kälteschutz. Mischgewebe mit windundurchlässiger und wasserfester ... weiter »

Taxi-Windbreaker : Mit aufgedruckten TAXI - Logo vorne! Praktische und leichte Nylonjacke mit versteckter Kapuze im Kragen, zwei Außentsch... weiter »





Verwandte Informationen zum Artikel:

Thema » Urteil
» (Artikel) Das falsch verstandene Gutachten
» (Artikel) Gefängnis wegen fehlender Ausbildung
» (Artikel) Kein Entzug bei Pöbeleien
» (News) Urteil zur Umweltzone: Platzverweis schon bei Gelb
» (News) Taxiunternehmer müssen ins Gefängnis

Thema » München
» (News) taxi heute-Chefredakteur moderiert Eurocab-Diskussionsrunde
» (News) Hans Meißner geht in Rente


     
TAXI HEUTE Heft Artikel Juli 2010
Lesen Sie hier weiterführende Beiträge aus unserem Juli-Heft mit zusätzlichen Informationen und Bildergalerien... zur Übersicht »
Anzeige


Anzeigen


Nach TAXI-NEWS suchen

Amortisationszeit einer Autogas Umrüstung berechnen.
Anzeigen
Ersatzblätter für Zettelhalter #39017 : 50 Blatt im Polybeutel verpackt. ... weiter »

Notizzettelhalter : Komplett mit Notizzetteln und Kugelschreiber. Nichts mehr ... weiter »

DAS bundesweite Fachmagazin für den erfolgreichen Taxi- und Mietwagenunternehmer | 2010 © copyright HUSS-VERLAG GmbH, München - Alle Rechte vorbehalten


Weitere Produkte der HUSS-Unternehmensgruppe:


Logistik-Heute    Transport    Logistra    Recycling Technology    Gastronomie    Elektrohändler    Wasserwirtschaft-Wassertechnik    Elektro Praktiker   
Hotel Restaurant Gemeinschaftsverpflegung    Moderne Gebäudetechnik    Hebezeuge und Fördermittel    Feuerwehr      Recycling Technology    rfe/eh Elektrohändler    Ratgeber für Vermieter    Arbeit und Arbeitsrecht