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Rechtsmeldungen
21.07.2009

Gericht stoppt Taxiqualitätsmaßnahmen am Flughafen Tegel

Laut einer einstweiligen Verfügung des Berliner Landgerichts darf ein Taxiunternehmen mit altem Vertrag auch weiterhin den Nachrückplatz und die Halteplätze zu den alten Konditionen nutzen. Damit haben die Gegner der zum 1. Juli eingeführten Qualitätsoffensive einen ersten Teilerfolg errungen.

Die einstweilige Verfügung wurde bereits letzte Woche erlassen, woraufhin die Betreiberfirma des Nachrückplatzes zunächst einmal die am 1. Juli in Betrieb gesetzten Schranken wieder öffnete und die seitdem durchgeführten Kontrollen einstellte.
Gleichzeitig kündigte man jedoch an, gegen die Verfügung in Berufung zu gehen und setzte die Kontrollen nach zwei Tagen Pause wieder fort.
Laut der Berliner Flughafengesellschaft bleibe die seit 1. Juli geltende Benutzungsordnung für Taxis in Kraft. Für Taxifahrer, die im Besitz einer alten Zufahrtsberechtigung sind (sogenannte „Keycard“), gilt vorerst eine Übergangsregelung. Sie können, sofern sie die in der Benutzungsordnung geregelten Qualitätskriterien der Berliner Flughäfen erfüllen, den Taxennachrückplatz vorübergehend nutzen und am Flughafen Tegel ankommende Passagiere laden.

Hintergrund: Am 1. Juli dieses Jahres starteten die Berliner Flughäfen in Kooperation mit dem Taxiverband Berlin Brandenburg e.V. und der Innung des Berliner Taxigewerbes eine Taxi-Qualitätsoffensive am Flughafen Tegel. Das Ziel: die Durchsetzung einheitlicher Service-Standards für alle Taxis in Tegel (u.a. Zahlung per Kreditkarte, Sauberkeit der Fahrzeuge). Im Zuge der Einführung des neuen Qualitätskonzeptes wurden auch die Zufahrten zum Taxinachrückplatz auf Schrankenschleusen umgestellt, um sicherzustellen, dass nur solche Taxis Fahrgäste aufnehmen können, welche die neuen Qualitätskriterien akzeptieren. Die bislang für Taxifahrer geltende Pauschalgebühr von 70 Euro pro Jahr wurde durch ein durchfahrtsbezogenes Entgelt ersetzt (47 Cent pro Anfahrt).
Gleichzeitig genehmigte der Berliner Senat im Rahmen einer Tariferhöhung eine pauschale Flughafengebühr von 50 Cent, die jeder Fahrgast zu entrichten hat, der am Flughafen Tegel ein Taxi benutzt. Auf diese Art wird das durchfahrtsbezogene Entgelt (die Differenz von drei Cent gleicht den unterschiedlichen Mehrwertssteuersatz aus) auf den Fahrgast umgelegt.

(Foto: Berlin Schönefeld GmbH)

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