Mit dieser Frage musste sich das Landsgericht Coburg beschäftigen (Az 13 O 17/08). Ein Autofahrer war in ein Schlagloch geplumpst und hatte dabei seine Felge beschädigt. Einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Kommune sah der Richter allerdings als nicht gerechtfertigt an, denn der Autofahrer sei nicht mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit gefahren.
Insbesondere bei einer durch landwirtschaftliches Gebiet führenden Straße mit geringer Verkehrsbedeutung müssen Autofahrer immer mit Beschädigungen der Fahrbahndecke rechnen und ihre Geschwindigkeit dementsprechend drosseln – notfalls bis weit unter den laut Ausschilderung zugelassenen Höchstwert. Im vorliegenden Fall hätte dies sogar Schrittgeschwindigkeit sein müssen, urteilte der Richter.
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TAXI HEUTE Heft Artikel Juli 2010
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