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Rechtsmeldungen
29.06.2008

EU erschwert Führerschein-Tourismus

Mit einem Führerschein aus Tschechien um den "Idiotentest" herumkommen - das wollten viele deutsche Verkehrssünder, die ihre Fahrerlaubnis verloren hatten. Den Trick können die deutschen Behörden jetzt verbieten, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schränkte den so genannten Führerschein-Tourismus nach Tschechien mit einem neuen Urteil stark ein. Die deutschen Behörden müssten eine Fahrerlaubnis aus anderen EU-Staaten nur unter bestimmten Bedingungen anerkennen, erklärten die obersten EU-Richter.
IIm aktuellen Streitfall ging es um fünf Deutsche aus Sachsen und Baden-Württemberg, die ihren deutschen Führerschein verloren hatten, weil sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren waren. Sie hatten sich Ersatz in Tschechien besorgt, um die in Deutschland vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung zu umgehen. Das ist laut EuGH-Urteil erlaubt, wenn das andere Mitgliedsland den neuen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist ausstellt.

Deutschland könne aber die Anerkennung der tschechischen Führerscheine ablehnen, wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien leben.

Der ausstellende Mitgliedstaat muss laut EuGH überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind. Daneben gelte der Grundsatz, wonach jeder Mitgliedstaat generell die von einem anderen EU-Staat ausgestellten Scheine ohne jede vorherige Formalität anerkennen muss.

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