Taxi-Ortskundeprüfung fällt im August 2021 weg

Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. darf ab dem 2. August 2021 von Taxifahrern und –fahrerinnen keine Ortskundeprüfung mehr verlangt werden. Bei der Fachkunde, die sie ersetzen soll, ist noch vieles unklar.

Auf die in Kürze entfallende Ortskundeprüfung haben viele Taxizentralen wie hier die Taxi Düsseldorf e.G. intensiv vorbereitet. Welche Inhalte sie künftig vermitteln sollen, ist noch weitgehend unklar. (Foto: Dietmar Fund)
Auf die in Kürze entfallende Ortskundeprüfung haben viele Taxizentralen wie hier die Taxi Düsseldorf e.G. intensiv vorbereitet. Welche Inhalte sie künftig vermitteln sollen, ist noch weitgehend unklar. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Nachdem am 1./2. August die wichtigsten Bestandteile des „Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ in Kraft treten, kann aus rein juristischer Sicht keine Ortskundeprüfung mehr abgenommen werden. Dann tritt nämlich die neue Fahrerlaubnisverordnung in Kraft, die keine Ortskundeprüfung mehr vorsieht. Das hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) mit seinem Allgemeinen Rundschreiben vom 30. April 2021 erklärt.

In der vergangenen Kalenderwoche 17/2021 habe der Verband zur Ausgestaltung der Kleinen Fachkunde für alle Fahrerinnen und Fahrer im Gelegenheitsverkehr, die stattdessen gefordert werden wird, ein klärendes Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geführt. Der Grundtenor dieses Gesprächs sei gewesen, dass sich das BMWI noch in der Abstimmung mit anderen Fachreferaten befinde, um anschließend an einem gemeinsamen Konzept zu arbeiten. Eine Aufschiebung des Inkrafttretens der Kleinen Fachkunde werde erwogen. So etwas wie einen Fahrplan habe der Verband im Ministerium aber nicht bekommen.

Wie BVTM-Präsident Herwig Kollar am 30. April in einem Vortrag für die Conference Days des HUSS-VERLAGES und von taxi heute erklärt hatte, stehen bislang nur ganz grobe inhaltliche Schwerpunkte fest. Ungeklärt sei auch die wichtige Frage, ob es eine Prüfung geben werde und wer sie dann abnehme. Klar sagen könne man nur, dass die Kleine Fachkunde nur einmal vorgelegt werden müsse. Die Genehmigungsbehörde könne allenfalls in Verdachtsfällen einen erneuten Fachkunde-Nachweis verlangen.

Den Vortrag können interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen. Die Folien zur Kleinen Fachkunde und zur Ortskundeprüfung sind auf den Seiten 14 und 15 zu finden.

Vorschläge zur Ausgestaltung der Kleinen Fachkunde hatten dem Ministerium sowohl der BVTM als auch der mit ihm konkurrierende Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) gemacht.

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