Haftstrafen für Zentralenvorstände
Im Prozess um so genannte Schwarze Kassen hat ein Hamburger Amtsgericht die ehemaligen Vorstände zu Gefängnisstrafen zwischen 14 und 30 Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es nach 18 Verhandlungstagen und 50 Zeugenvernehmungen als erwiesen an, dass die drei ehemaligen Vorstände der Hamburger Funktaxizentrale „Hansa-Funk“ und eine als Hausmeister tätige vierte Person schwarze Kassen geführt hätten. Dies wurde als Untreue bewertet und führte letztendlich zu den hohen Haftstrafen, die nur knapp unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß geblieben waren.
So muss der ehemalige Vorstand Jürgen K. für 2 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, sein Kollege Rolf H. für zwei Jahre und Manfred G. für ein Jahr und zwei Monate.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, die Verurteilten haben Revision angekündigt.
Ein Sprecher der Hansa-Funk-Zentrale wollte keine Stellungnahme abgeben, solange noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Man verwies in einer Presseerklärung allerdings darauf, dass der seit Juli 2009 im Amt befindliche neue Vorstand Dirk Schütte mit einer internen Revision dafür gesorgt habe, dass „sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können“.
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