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Aussage gegen Aussage

Fahrgast schlägt Taxifahrer. Eigentlich doch eine klare Sache für den Richter, möchte man meinen. Doch das Beispiel eines aktuellen Urteils zeigt wieder einmal, wie schnell das Opfer mangels Zeugen zum Täter werden kann.

Wie die Osnabrücker Zeitung (OZ) berichtet, musste sich vergangene Woche ein Mann vor dem Amtsgericht in Bad Iburg verantworten. Er soll im Mai in deutlich angetrunkenem Zustand seinem Taxifahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. So formulierte der Staatsanwalt die Anklage vor Gericht.

Doch der so Beschuldigte hatte eine ganz andere Version der Geschichte: Als er in jener Nacht nach einer Kneipentour mit umfangreichem Biergenuss zu dem völlig unbekannten Fahrer in den Wagen gestiegen sei, habe dieser sofort angefangen, eine angeblich unbezahlte Fahrt aus der Karnevalszeit, die überhaupt nicht stattgefunden haben könne, kassieren zu wollen.

Als der jetzt Angeklagte dann seinen restlichen Bargeldbestand vorgezeigt habe, um zu verdeutlichen, dass dieser nur für die aktuelle Fahrt reiche, habe der Fahrer nach seinem Handy gegriffen, um es als Pfand für die offene Rechnung einzukassieren.

„Als ich mir das wiederholen wollte, habe ich ihn möglicherweise im Gesicht getroffen“, zitiert die OZ den Angeklagten.

Der Taxifahrer schilderte die ursprüngliche Fahrt klar und deutlich, beschrieb, dass der 43-Jährige bei den Taxi-Unternehmen zuvor als friedlicher Kunde bekannt gewesen sei und häufiger mal auf dem Sofa einschlafe, wenn er zu wenig Geld für die Fahrt mithabe und dieses nur eben aus der Wohnung holen wollte.
„Deswegen habe ich ihm die erste Fahrt ja auch gestundet“, wird das Opfer von der OZ zitiert.

Doch entgegen seiner Prognose sei der Fahrgast dann laut geworden und habe Restgeld vorgezeigt, welches noch nicht einmal für die aktuelle Fahrt gereicht hätte, weswegen der Fahrer ihm vorgeschlagen habe, zum Geldautomaten zu fahren oder das Handy als freiwilliges Pfand zu nehmen. Doch da habe er schon die Faust des Fahrgastes im Gesicht gehabt, so der Taxi-Chauffeur.

Mit ihrer Version der Geschichte hatten beide Männer Anzeige bei der Polizei gestellt. Der Richter ließ jedoch durchblicken, dass er dazu tendiere, eher der Version des Opfers zu glauben. Dessen Verletzungen ebenso wie dessen Aussagen zum Wesen des Angeklagten seien durch weitere Zeugen bestätigt worden.

Die Juristen einigten sich schließlich darauf, das Verfahren gegen eine Zahlung von 600 Euro – 500 Euro für den Taxifahrer und 100 Euro für die Staatskasse – einzustellen.


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