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Bewährungsstrafe wegen „kreativer Buchführung“

Erneut ist ein Taxiunternehmer wegen hinterzogener Steuern und Sozialabgaben aufgeflogen und verurteilt worden. Der Schaden: Knapp 100.000 Euro.

Wie die „Ruhr Nachrichten“ berichten, hatte der 46-jährige Wittener Unternehmer zwischen 2005 und 2009 gegenüber dem Finanzamt und den Sozialkassen regelmäßig falsche Angaben zu seinen tatsächlichen Umsätzen gemacht und damit insgesamt knapp 100.000 Euro an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu wenig abgeführt.

Nun sprach das Amtsgericht Bochum das Urteil und verurteilte ihn zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Da sich der Unternehmer geständig zeigte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Auf eine Nachzahlung der hinterzogenen Steuern und Abgaben warten die Gläubiger allerdings vermutlich vergeblich. Der Mann wird aufgrund seiner Schulden in Höhe von insgesamt rund einer halben Million Euro in die Privatinsolvenz gehen.

Das Taxiunternehmen hat der 46-Jährige inzwischen an seinen Sohn übergeben, bei dem er nun als angestellter Fahrer tätig ist. Die Ankündigung, dass er seinen Filius künftig auch unternehmerisch beraten wolle, kommentierte der Richter mit den Worten: „Helfen Sie ihm, aber helfen Sie ihm nicht beim Bescheißen.“


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