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Kein Spritkostenersatz bei defekter Gasanlage

Wer aufgrund einer defekten Autogasanlage teures Benzin tanken muss, kann diese Mehrkosten nicht vom Umrüster zurückfordern Jedenfalls dann nicht, wenn sie geringer sind als der rückerstattete Preis für die Umrüstung.

Wer eine Autogasanlage nachträglich in seinen Pkw einbauen lässt, will damit regelmäßig Benzinkosten sparen. Zum Ärgernis wird es dann, wenn die Umstellung auf den Gasbetrieb nicht einwandfrei funktioniert und die Gasanlage wieder ausgebaut werden muss.

In einem aktuellen Fall hatte die Klägerin im April 2008 eine LPG-Autogasanlage für rund 1.900 Euro in ihren Pkw einbauen lassen. In der Folgezeit hatte sie jedoch nur Probleme mit der Nutzung der Anlage. Als alle Versuche, die Mängel zu beseitigen, scheiterten, verlangte sie schließlich im März 2010 von dem Unternehmen, das die Anlage eingebaut hatte, die Rückzahlung der Einbaukosten, die Kosten für den Ausbau der Anlage und Schadensersatz für die durch die Nutzung des PKW im Benzinbetrieb aufgewendeten Mehrkosten von rund 1.600 Euro in den vergangenen zwei Jahren.

Die Aufwendungen für die Umrüstung wird sie laut OLG auch ersetzt bekommen. Laut Gericht war die Werkleistung des beklagten Unternehmens mangelhaft, so dass die Klägerin einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages hat. Der Betrieb muss sowohl die Einbau- als auch die Ausbaukosten übernehmen.

Schadensersatz wegen der entstandenen Mehrkosten für die Nutzung des Fahrzeugs im Benzinbetrieb kann die Klägerin im verhandelten Fall jedoch nicht verlangen. Allerdings nur deshalb, weil diese mit 1.600 Euro niedriger waren als die zurückverlangten - und damit ersparten - Einbaukosten von 1.900 Euro. Diesen Betrag müsse sich die Klägerin anrechnen lassen, so das Gericht.

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.8.2011, Az. 13 U 59/11


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