Werbung
Themen:

Sperrzeit nur bei grob fahrlässigem Verhalten

Verliert ein Berufskraftfahrer wegen eines Verkehrsverstoßes seinen Führerschein und damit auch seinen Job, muss dies nicht zwingend zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Ein in einer Spedition angestellter Lkw-Fahrer hatte einen nachfolgenden Wagen, der bereits zum Überholen angesetzt hatte, übersehen und zum Bremsen gezwungen, sodass das nächste Fahrzeug auf diesen Pkw aufgefahren war.

Nach dem Verlust des Führerscheins kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Kraftfahrer. Als sich der Mann daraufhin arbeitsuchend meldete, verhängte die Arbeitsagentur gegen ihn eine knapp dreimonatige Sperrzeit. Begründung: Er habe sich „arbeitsvertragswidrig“ verhalten. Der Besitz einer Fahrerlaubnis sei für Berufskraftfahrer Geschäftsgrundlage für die Erfüllung des Arbeitsvertrags. Ein Kraftfahrer habe daher alles zu unterlassen, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führen könne.

Dagegen wehrte sich der Mann vor Gericht und hatte Erfolg. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg verurteilte die Arbeitsagentur nun zur Rücknahme der Sperrzeit. Zwar habe der Fahrer die vertragliche Nebenpflicht verletzt, alle Verkehrsvorschriften einzuhalten und kein Verhalten zu zeigen, das zu einem Verlust der Fahrerlaubnis führen könnte. Er habe aber nicht grob fahrlässig gehandelt und die Sperrzeit sei daher ungerechtfertigt.

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 2011, AZ: L 3 AL 1315/11


Werbung

taxi heute Newsletter - Jetzt eintragen

Bleiben Sie informiert. Aktuelle News aus der Branche – zweiwöchentlich, übersichtlich, kostenlos...

E-Mail* Anrede Name*
* Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und bin einverstanden. *Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und bin einverstanden.
 Eintragen  Austragen
Werbung

Alle 14 Tage das Neueste aus der Branche

taxi heute NewsletterDer taxi heute Newsletter berichtet 14-tägig über die wichtigsten Ereignisse, Urteile, Gesetze und Termine aus der Taxi- und Mietwagen-Branche. Das Thema des Monats und die Frage des Monats reflektieren die Bewegungen im Gewerbe.....  jetzt informieren und abonnieren

 
Mobile Version von taxi-heute.de
© 2012 HUSS-VERLAG GmbH München | Alle Rechte vorbehalten