Wien: Gericht muss über Konkurrenzausschluss entscheiden
Die Exklusivklauseln in den Funkverträgen der Wiener Zentrale 40100, die angeschlossenen Taxlern die parallele Nutzung von fremden Apps verbietet, sind unzulässig. Diese Auffassung vertritt die Bundeswettbewerbsbehörde, die nun das Kartellgericht einschalten will.
Darf eine Taxizentrale es ihren angeschlossenen Taxiunternehmern und Fahrern verbieten, zusätzliche Fahrtaufträge über eine App wie myTaxi zu generieren? Seit Monaten herrscht vor allem in Wien Streit in dieser Frage.
Nun hat die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ihre Ermittlungen abgeschlossen. So genannte Konkurrenzausschluss-Klauseln verpflichten die Teilnehmer der Wiener Zentrale 40100, „jede Zusammenarbeit mit einem anderen Vermittlungsunternehmen zu unterlassen, ebenso jedes Verhalten, das eine Förderung der Geschäftstätigkeit anderer Vermittlungsunternehmen zur Folge haben könnte“.
Die Behörde nimmt dazu wie folgt Stellung: Da 40100 der größte Anbieter ist, würde sich durch die Exklusivklausel für die einzelnen Taxifirmen eine Knebelung ergeben. Dies sei wettbewerbsrechtlich unzulässig, so die BWB. Die Behörde will laut „Wirtschaftsblatt“ noch in dieser Woche einen entsprechenden Antrag beim Kartellgericht einbringen.
Sollte das Gericht die Auffassung der Bundeswettbewerbsbehörde bestätigen, wären die besagten Klauseln in den Funkverträgen rechtswidrig und somit nichtig.
Taxiverband BZP attackiert Daimler-Chef Zetsche
Portrait einer Überlebenden
taxi heute Newsletter - Jetzt eintragen
Bleiben Sie informiert. Aktuelle News aus der Branche – zweiwöchentlich, übersichtlich, kostenlos...
Alle 14 Tage das Neueste aus der Branche
Der taxi heute Newsletter berichtet 14-tägig über die wichtigsten Ereignisse, Urteile, Gesetze und Termine aus der Taxi- und Mietwagen-Branche. Das Thema des Monats und die Frage des Monats reflektieren die Bewegungen im Gewerbe..... jetzt informieren und abonnieren



