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Aus für ELENA

Das elektronische Verfahren zum Einkommensnachweis, kurz ELENA, wird „schnellstmöglich eingestellt“. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium gestern mit.

Grund ist nach Angaben des Ministeriums die fehlende Verbreitung der elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hänge aber der Erfolg des Verfahrens ab.

Die Bundesregierung werde dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

"ELENA" war Anfang 2010 in einer ersten Stufe in Kraft getreten und verpflichtete die Arbeitgeber, die Gehaltsdaten ihrer Beschäftigten monatlich an eine Speicherstelle bei der Rentenversicherung zu übermitteln. Im Herbst 2010 war die endgültige Einführung von 2012 auf 2014 verschoben worden, bis sie nun komplett gestoppt wurde. Das Verfahren war von Anfang an auf große Kritik bei Arbeitgebern und Datenschützern gestoßen.


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