Ortskundeprüfung entfällt für Mietwagen
Am 23. August 2017 wurde im Bundesgesetzblatt eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung verkündet, die die Ortskundeprüfung für die Fahrer von Mietwagen und Krankenkraftwagen abschafft. Sie war bisher an Betriebssitzen ab 50.000 Einwohnern erforderlich. Darauf weist der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin.
Die Änderung ist Teil der „Zwölften Verordnung der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.
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