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Umweltzonen erneut in der Kritik

Der ökologische Nutzen von Umweltzonen ist ohnehin umstritten und nun noch dies: Der Bundesrepublik drohen laut ADAC wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte Strafzahlungen von ca. 100.000 Euro – pro Überschreitungstag.

Die Bundesrepublik Deutschland muss sich nach Informationen des ADAC wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in zahlreichen Umweltzonen auf einen Rechtsstreit mit der Europäischen Union einstellen. Sollte es zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Deutschland kommen, drohen vielen Städten empfindliche Strafzahlungen. Im Gespräch sind nach Informationen des Clubs Strafen von ca. 100 000 Euro pro Überschreitungstag.

„Das schlägt dem Fass den Boden aus“, sagt der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. „In fast 60 deutschen Städten wurden in den vergangenen Jahren Umweltzonen errichtet. Diese haben den Kommunen lediglich einen monströsen Verwaltungsaufwand beschert und vielen Autofahrern existenzielle Nachteile gebracht. Ansonsten haben sie praktisch nichts bewirkt."

Der ADAC hatte bereits lange vor der Einführung der ersten Umweltzonen davor gewarnt, dass die damit ergriffenen Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben würden. Zumal Pkw nur einen Anteil von neun Prozent an der Feinstaubbelastung haben. Mittlerweile haben Untersuchungen der Feinstaubwerte gezeigt, dass der von den Umweltzonen-Befürwortern erhoffte Effekt nicht eingetreten ist.

 „Sollte die Bundesrepublik zu Geldstrafen verurteilt werden, müssten die deutschen Steuerzahler erneut für die verfehlte Umweltpolitik gerade stehen“, so ADAC-Vizepräsident Becker. „Die Bundesregierung muss einsehen, dass die Umweltzonen der falsche Weg zur Feinstaubreduzierung sind.“

Anstatt auf dem weiteren Ausbau von Umweltzonen zu beharren, sollten gezielt alternative Antriebe gefördert, schadstoffarme Motoren entwickelt, der Öffentliche Personennahverkehr ausgebaut und Grüne Wellen und andere intelligente Verkehrsleitsysteme eingerichtet werden.


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