Thema des Monats Mai 2010
Durchschnittliches Kölner Elend
Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten sieht die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes gefährdet und richtet bezüglich unprofessionell arbeitender Taxiunternehmen mahnende Worte an die Behörden und das Finanzamt. Köln ist mit knapp einer Million Einwohnern die viertgrößte Stadt in Deutschland. Sie verfügt über eine vielseitige und kräftige Wirtschaftsstruktur, eine bemerkenswerte Kneipen- und Gastrokultur (nicht nur während der „fünften Jahreszeit“), ist Messestadt und hat einen florierenden Flughafen.
Eigentlich müssten das gute Voraussetzungen für die 1.216 Kölner Taxis sein. Noch dazu, wo doch das Gutachten der Hamburger Firma Linne und Krause in vielen Bereichen Werte ermittelt hat, die mit denen anderer Städte und Regionen durchaus vergleichbar sind.
So sei zum Beispiel
- die Kölner Taxidichte mit 1,22 Taxis pro 1.000 Einwohner nur halb so hoch wie beispielsweise in München. Im internationalen Vergleich rangiere man damit sogar auf Augenhöhe mit New York oder Paris.
- Die wöchentliche Einsatzzeit eines Taxis mit 84 Stunden gleichzusetzen mit Städten wie Frankfurt oder Bielefeld.
- Die jährliche Fahrleistung von etwa 56.000 Kilometern typisch für eine Stadt dieser Größenordnung.
- Die Besetztquote von 50 Prozent gleichzusetzen mit der aus Hamburg, also der Stadt, in der seit einiger Zeit manipulationssicher aus dem Taxameter ausgelesen werde.
Trotzdem kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Funktionsfähigkeit des Taximarktes gefährdet ist und auf keinen Fall weitere Konzessionen ausgegeben werden sollten. Was also läuft schief in Köln?
Ein klarer Indikator für eine negative Entwicklung sei die hohe Zahl an Geschäftsaufgaben. Von 2005 bis 2009 wechselten 521 Konzessionen den Besitzer, also fast die Hälfte aller Kölner Genehmigungen. Damit werde ein kritischer Wert erreicht, wie er auch auf anderen problematischen Taximärkten zu beobachten sei. An Orten mit funktionierenden Marktbedingungen betrage die Umschlagquote dagegen lediglich 5-15 Prozent.
In knapp der Hälfte aller Fälle erfolgte die Konzessionsrückgabe aus wirtschaftlichen Zwängen. Diese seien auch darin begründet, dass sich Köln ganz allmählich von einer Handels- und Industriestadt zu einer Dienstleistungsmetropole entwickelt habe - sehr zulasten von geringfügig qualifizierten Arbeitnehmern. Das Taxigewerbe diene hier aufgrund seiner geringen Qualifizierungsmaßnahmen als Fluchtpunkt, vornehmlich von Menschen mit Migrationshintergrund, wie das Gutachten betont. Die Folge sei ein Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage innerhalb der Taxibranche.
Äußerst bedenklich ist aus Sicht der Gutachter die Arbeitszeit der klassischen Alleinfahrer: Sechs Tage pro Woche bei oftmals über 14 Stunden täglich ergeben in der Summe durchschnittlich 70 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese zeitliche Belastung sei mit dem öffentlichen Verkehrsinteresse nicht mehr in Einklang zu bringen.
Solche Einsatzzeiten stünden zudem in einem dramatischen Missverhältnis zu den erwirtschafteten Erlösen. Im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2007 erzielte das professionell arbeitende Kölner Taxigewerbe einen Umsatz von ca. 48.500 Euro pro Fahrzeug. Damit liege man knapp über dem betriebswirtschaftlichen Minimalwert, zu dem ein Taxi eines Mehrwagenbetriebs mit angestelltem Fahrer substanzerhaltend und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gefahren werden könne.
Alleinfahrer erzielen in Köln durchschnittliche Jahresumsätze von 40.200 Euro. Auch das liege leicht über dem Wert, den der BZP jedes Jahr anhand eines allein fahrenden Taxiunternehmers in München definiert.
Betrachtet man den operativen Überschuss nach Abzug aller Kosten, blieben einem Kölner Mehrwagenunternehmer 2007 rund 10.000 Euro pro Taxi übrig. Dies sei ein völlig unzureichendes Niveau, da sich damit nicht einmal eine erforderliche Kapitalbildung realisieren ließe.
Kaum besser stehen Alleinfahrer da: Diese hätten im selben Zeitraum etwa 18.600 Euro erwirtschaftet. Damit liegt der Einzelunternehmer, der in der Regel seinen kompletten Lebensunterhalt von diesem Überschuss bestreiten muss, deutlich unter dem tariflichen Mindestlohn von 26.000 Euro, den beispielsweise der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer mit der Gewerkschaft vor Jahren ausgehandelt hat.
All diese Zahlen ermittelten die Hamburger Gutachter anhand der Daten von so genannten professionellen Betrieben. Das seien in Köln rund 82 Prozent aller Taxiunternehmen und 83 Prozent aller Taxis. Den Rest bezeichnet das Gutachten als semiprofessionell. Dabei wird als ein maßgebliches Kriterium für die Unterscheidung die Höhe des Jahresumsatzes herangezogen: Einzelbetriebe, die unter 30.000 Euro Jahresumsatz erwirtschaften bzw. angeben und Mehrwagenbetriebe, die unter 40.000 Euro pro Jahr rutschen, gelten innerhalb des Gutachtens als semiprofessionell und werden bei den Auswertungen immer gesondert betrachtet.
Das Gutachten betonte dabei, dass nicht alle unplausiblen Angaben den Rückschluss auf steuerliche Fehlangaben zuließen. Liegen die niedrigen Umsätze am hohen Lebensalter des Unternehmers, an schweren Erkrankungen oder besonderen familiären Situationen? Vor allem bei Einzelunternehmern sei daher stets eine Überprüfung des Einzelfalls notwendig.
Kritischer sei die Situation bei den Mehrwagenbetrieben. Dort würden bereits 140 Fahrzeuge, also 12 Prozent aller Taxis, semiprofessionell arbeiten. Dies zeige sich beispielsweise daran, dass semiprofessionelle Betriebe zwar weniger Umsatz und weniger (Personal-) Kosten angeben, aber beispielsweise nur geringfügig weniger Geld in neue Taxis investieren als ihre plausiblen Kollegen. Nur bei der Finanzierung dieser Modelle zeige sich ein bemerkenswerter Unterschied:
Werden Taxis professioneller Betriebe mit lediglich 10 Prozent Eigenmitteln finanziert, kaufen semiprofessionelle Unternehmer ihre neuen Taxis mit 25 Prozent Eigenbeteiligung.
Das Gutachten fordert die Kölner Genehmigungs- und Finanzbehörden daher auf, zielgerichteten Druck auf offenkundig irregulär arbeitende Betriebe auszuüben, um ein weiteres Abgleiten in die Schattenwirtschaft zu verhindern.
Dabei sollte seitens der Finanzverwaltung allerdings nicht der Fehler gemacht werden, ausgerechnet jene Betriebe verschärft ins Visier zu nehmen, bei denen etwas „zu holen“ scheint. Erstes Ziel der Prüfungspraxis müsse die Aufrechterhaltung der Steuer- und Abgabenehrlichkeit sein und nicht die „Prüfungsökonomie“.

