Thema des Monats Juli 2010
Videosysteme schrecken feige Täter ab
Gerade einmal drei Wochen ist es her, als in Singen und Hagnau am Bodensee zwei Kolleginnen Opfer eines brutalen Gewalttäters wurden. Hätte der Mord am Folgetag der Vergewaltigung eventuell verhindert werden können, wenn sich im Taxi ein System zur Videoüberwachung befunden hätte, das schnelle Bilder vom Täter geliefert und so die Fahndung beschleunigt hätte?
Die brutalen Vorfälle am Bodensee im Juni und der Mord an einem Hamburger Taxiunternehmer im Januar dieses Jahres haben das Bedürfnis nach mehr Sicherheit im Taxi bei vielen Kollegen wieder aktuell werden lassen. Dabei geht es aber nicht nur um solche schrecklichen Einzeltaten – beinahe täglich werden Taxifahrer quer durch die Republik Opfer von Raubdelikten. Eigentlich sind diese Überfälle sinnlos, denn Taxifahrer führen ja nur geringe Bargeldbestände mit sich. Doch es ist ein ganz banaler Umstand, der erheblich zur Überfallwahrscheinlichkeit beiträgt: Die Täter fühlen sich unbeobachtet und daher sicher vor Konsequenzen.
Wenn jeder Filialleiter eines Supermarkts zum Schutz seiner Waren vor Diebstahl Videokameras installieren kann, warum sollten Taxifahrer zum Schutz ihres Bargelds – und wie traurige Einzelfälle zeigen, auch zum Schutz ihres Lebens – nicht auch auf solche technischen Hilfsmittel zurückgreifen?
Zahlreiche Anfragen an unsere Redaktion zeigen: Viele Taxler sind sich nicht sicher, ob sie ihr Taxi überhaupt mit einer Videokamera überwachen dürfen. In der Tat kann der Einbau einer Überwachungsanlage zu datenschutzrechtlichen Problemen führen. Die „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen“ ist in § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt, gibt aber leider keine endgültige Rechtssicherheit. Denn laut Gesetzestext ist eine solche Beobachtung nur dann zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen oder zur Wahrnehmung des Hausrechts bzw. berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke dient. Darüber hinaus dürfen keine Anhaltspunkte bestehen, „dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“. Gerade Letzteres bietet viel Interpretationsspielraum und wird von den Datenschutzgesetzen der Bundesländer unterschiedlich streng ausgelegt.
Eines ist unstrittig: Wer ein Kamerasystem in seinem Taxi installiert hat, muss seine Fahrgäste über entsprechende Aufkleber informieren, dass in diesem Taxi eine Videoüberwachung stattfindet. Unterschiedlich sind die Bestimmungen, wie lange die aufgenommenen Bilder gespeichert werden können, ob sie im Notfall zur Zentrale übertragen werden dürfen und wer die Zugriffsbefugnisse hat. Beachten sie diese technischen Vorschriften und weisen sie ihre Fahrgäste deutlich auf die Videoüberwachung hin, dürfen Taxiunternehmer also durchaus auf das Hilfsmittel der Kameras zurückgreifen.
Beispiel Bremen: In der zehntgrößten Stadt Deutschlands hat man ebenfalls leidvolle Erfahrungen mit brutalen Übergriffen auf Taxi-Kollegen. Anfang des neuen Jahrtausends wurde der 62-jährige Gerhard W. während einer Nachtschicht hinterrücks von einem Jugendlichen niedergestochen und getötet, im vergangenen Jahr wurde ein Fahrer im nahe gelegenen Oldenburg ermordet und eine Kollegin in Stuhr durch Messerstiche schwer verletzt. Die Bremer Zentrale setzt nicht zuletzt wegen solcher Taten seit mehreren Jahren verstärkt auf Videoüberwachung in ihren Taxis und integriert sie dabei fest in ihr GefoS-Vermittlungssystem. Die Hardware wurde eigens vom italienischen Anbieter Digitax nach den Vorgaben des Taxi-Rufs entwickelt. 380 der 470 Taxis sind inzwischen videoüberwacht, die restlichen Fahrzeuge sollen bis September auf die neue Technik umgestellt sein. Die im Dachhimmel der Taxis eingebauten Kameras sind für die Fahrgäste deutlich zu erkennen und übertragen ihr Bild auf das im Fahrzeug befindliche Display – direkt neben einem Foto des Fahrers, das den klassischen Fahrerausweis ersetzt.
Nur wenn der Fahrer den Alarmknopf betätigt, werden die Kamerabilder automatisch an den Taxi-Ruf übertragen, wo der verantwortliche Vorsitzende Wolfgang Verbeek (und nur er) Zugriff auf die Daten hat. So wollen es die Datenschutzbestimmungen in Bremen, die darüber hinaus festlegen, dass die Aufnahmen nicht länger als 24 Stunden gespeichert werden dürfen.
Die offene Abschreckung scheint in Bremen gut zu funktionieren, denn die Anzahl der Straftaten im Taxi ist seitdem spürbar gesunken. Abgesehen von einem Überfall vor wenigen Wochen, wo der Täter anhand des Bildmaterials schnell ermittelt werden konnte, verzeichnete der Taxi-Ruf laut Wolfgang Verbeek in den vergangenen Jahren nur einige Fahrpreis-Prellereien, die dank der Videoüberwachung ebenfalls schnell aufgeklärt werden konnten.
Auch die Resonanz bei den Fahrgästen ist überwiegend positiv, wie uns Herr Verbeek berichtet. Bei einer vom Taxi-Ruf durchgeführten Umfrage unter rund 300 Fahrgästen bewerteten stolze 98 Prozent von ihnen die Videoüberwachung positiv. Auch in anderen deutschen Städten wie Hamburg oder Remscheid haben Unternehmer und Zentralen durchweg positive Erfahrungen mit der Videoüberwachung.
Dabei muss es nicht ein ausgeklügeltes System wie in Bremen sein. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Anbietern, die es Taxiunternehmern ermöglichen, ihre Fahrzeuge auf eigene Faust und für relativ kleines Geld mit Kameras und Aufzeichnungseinheiten auszustatten. Alle Anlagen funktionieren im Grunde nach dem gleichen Prinzip. Eine kleine Kamera, die meist auf dem Armaturenbrett angebracht wird, erfasst den Fahrzeuginnenraum und sendet ihre Bilder an eine handelsübliche Speicherkarte, wie sich auch in Digitalkameras verwendet wird. Die alten Aufnahmen werden stets mit den neuen überschrieben, sodass ein dauerhafter Betrieb des Überwachungssystems gewährleistet ist. Wir stellen interessierten Taxiunternehmern an dieser Stelle einmal exemplarisch drei Überwachungssysteme mit unterschiedlichem Funktionsumfang von 70 bis 400 Euro vor:
Die „Car Camera – Digital Street Observer”, die von der Münchner Firma tbm GmbH für 169 Euro angeboten wird, speichert die Bild- und Tonaufnahmen in 15 Minuten-Segmenten. Die integrierte „Auto-Loop-Funktion“ überschreibt vollautomatisch das jeweils älteste Video-Segment. Über ein integriertes 2-Zoll-Display können die Aufzeichnungen auch ohne PC sofort am Gerät gesichtet werden. Die Stromversorgung erfolgt optional wahlweise über Akkus oder den Zigarettenanzünder.
Neben der üblichen Video- und Audioaufzeichnung verfügen die Systeme „Video one“ und „Video two“ von EMO Telematik aus Dessau auch über einen integrierten GPS-Empfänger, der die Position des Fahrzeuges ermittelt. Um im Rahmen der Nachbearbeitung besondere Situationen schnell und einfach auffinden zu können, ist es während der Aufnahme möglich, durch Betätigung des im Lieferumfang enthaltenen Alarmknopfes spezielle Ereignisse zu markieren. Dieser erweiterte Funktionsumfang ist praktisch, hat aber auch seinen Preis: 359 bzw. 399 Euro müssen Taxiunternehmer hinlegen, die sich für die Überwachungssysteme von EMO Telematik entscheiden.
Ohne GPS-Ortung, Alarmfunktion und Tonaufzeichnung, dafür aber mit 69,90 Euro äußerst günstig, ist der „CarCamOne V2“ von ELV Elektronik. Einmal an den Zigarettenanzünder oder das Bordnetz angeschlossen, startet die Kamera, die auf dem Armaturenbrett befestigt wird, ihre Aufnahme automatisch beim Einschalten der Zündung und speichert die Videos auf einer SD-Karte, wobei auch hier ältere Aufnahmen automatisch durch neuere überschrieben werden. Der Kamerakopf ist um 90 Grad schwenkbar, sodass auch das Geschehen außerhalb des Fahrzeuges aufgezeichnet werden kann.
Das kann sehr praktisch sein, denn erst kürzlich berichtete uns der Leiter der Rotterdamer Taxizentrale Sjaak de Winter, dass sich in der niederländischen Hafenstadt nach Einführung der Innenraumüberwachung der Fahrzeuge die Überfälle nach außen verlagert haben, die Fahrer also aus ihrem Taxi gelockt wurden. Bei Aufnahmen außerhalb des Taxis sollten sich Taxiunternehmer aber unbedingt datenschutzrechtlich absichern, da dabei auch unbeteiligte Personen erfasst werden können.
Egal, ob Innen- oder Außenüberwachung: Einen endgültigen Schutz vor Übergriffen können solche Kamerasysteme freilich nicht bieten. Dennoch entfaltet die Videotechnik ihre Wirksamkeit meist schon vor dem Einsteigen. Denn potenzielle Täter schreckt die Aussicht ab, identifiziert werden zu können. Übergriffe auf Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind eben besonders feige Straftaten. Die potenziellen Opfer sollten sich dem nicht freiwillig schutzlos ausliefern.
Videoüberwachung im Taxi – wie stehen Sie dazu? Das möchten wir gerne in unserer aktuellen Frage des Monats (rechts von diesem Beitrag) wissen. Stimmen Sie ab und diskutieren Sie mit!

