Thema des Monats

Kammergericht Berlin stoppt Uber

Thema des Monats April 2014

Eine einstweilige Verfügung untersagt es dem Limousinendienst, seine Fahrzeuge außerhalb des Betriebssitzes bereit zu halten. Die Senatsverwaltung warnt Kunden vor diesem Service.

Auf die Initiative des Berliner Taxiunternehmers Richard Leipold hin hat das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil vom 11. April 2014 dem Limousinenservice Uber verboten, Mietwagen wie Taxis einzusetzen. Laut der stellvertretenden Pressesprecherin des Kammergerichts Berlin, Marianne Vogt, wird Uber in einer einstweiligen Verfügung untersagt, in der Stadt Berlin die von ihr herausgegebene Smartphone-Applikation Uber App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahrten einzusetzen. Wörtlich heißt es in dem Urteil weiter: „Es wird untersagt, Mietwagenunternehmer durch das Versenden von E-Mails, SMS oder durch das Absetzen von Telefonaten dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb des Betriebssitzes des jeweiligen Mietwagenunternehmens bereit zu halten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen.“ Das Gericht wertete es in seinem 24 Seiten umfassenden Urteil als unlauteren Wettbewerb, dass der Auftrag bei Uber am Server der Firma eingehe und damit nicht am Betriebssitz der Mietwagenunternehmer.

Am 16. April 2014 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie auf einige Rechtsgrundlagen wie die Unternehmerprüfung und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung hinweist und potenzielle Kunden vor Angeboten warnt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Verlautbarung weist darauf hin, dass das Angebot einer Taxi-Dienstleistung von Personen oder Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügen, gegen geltendes Recht verstößt. „Fahrgäste, die ein solches Angebot nutzen, sind rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein. Die Senatsverwaltung warnt daher Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote“, schreibt die Behörde. Die Berliner Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) sei nun besonders gefordert, die erforderlichen Maßnahmen gegen diese rechtswidrigen Angebote zu ergreifen.

Das aus den USA stammende Unternehmen Uber lässt sich von der deutschen Rechtslage offenbar nicht beeindrucken. Laut der Wochenzeitung „Welt am Sonntag“ will Europa-Statthalter Pierre-Dimitri Gore-Coty seinen Dienst ab Mai in Frankfurt am Main anbieten und im Anschluss daran auch in Düsseldorf, Köln und Hamburg.

Der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold möchte momentan auf die Durchsetzung der erwirkten einstweiligen Verfügung aus wirtschaftlichen Gründen verzichten, da Uber bereits angedroht habe, ihn bei einem anderen Ausgang des Hauptverfahrens auf Schadenersatz in einer Höhe zu verklagen, in der er pleite wäre. Uber könne den Streitwert so massiv nach oben treiben, dass er Schwierigkeiten hätte, seine Verteidigung zu organisieren.

Die Berliner Taxivereinigung e.V., deren Erster Vorsitzender Leipold ist, wies in ihrer Pressemitteilung vom 15. April 2014 darauf hin, dass es sich bei Uber nicht um ein Start-up-Unternehmer unwissender Studenten handle, sondern um ein Unternehmen, in das der Internet-Konzern Google 258 Millionen Dollar investiert habe. Zu den Investoren von Uber zähle auch Goldman Sachs.

Leipold nimmt in einem offenen Brief auf der Homepage der Berliner Taxivereinigung gegen den Vorwurf Stellung, er und die Taxivereinigung wollten nur ein Monopol sichern. Vielmehr freue man sich über Wettbewerb, aber Recht und Pflichten müssten für alle gelten. Zu Recht werde die Qualität der Taxi-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Uber wieder diskutiert. Die Taxivereinigung setze sich daher für eine Anhebung des Qualitätsniveaus und für entsprechende Fahrerschulungen ein.

Jeder Fahrgast solle sich nicht nur eine Taxe leisten können, sondern auch sicher sein können, dass der Preis auch in Zeiten einer hohen Nachfrage derselbe bleibe. Die Beförderung wolle man nicht in den Händen internationaler Großkonzerne sehen, die deutsches Recht missachteten, weil sie es als veraltet ansehen würden.

„Uber ignoriert deutsches Recht und zahlt hier keine Steuern und Sozialabgaben. Da nicht der Mietwagenunternehmer, sondern Uber den Preis macht, bekommen wir hier lauter kleine abhängige Scheinselbständige, wenn wir das nicht aufhalten“, erklärt Leipold. „Das Gewerbe außerhalb Berlins nimmt das Vordringen der Konzerne meines Erachtens seltsam passiv hin. Wenn wir nicht aufpassen, laufen wir Gefahr, dass das Treiben der neuen Wettbewerber wie in einigen Regionen der USA schon als Gewohnheitsrecht eingestuft wird.“

Laut Leipold haben Hermann Waldner, Geschäftsführer der TaxiFunk Berlin TZB GmbH, Uwe Gawehn von der Innung des Berliner Taxigewerbes und der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) bereits Unterstützung zugesagt. Ein entsprechender Passus steht bereits auf der Homepage www.taxiinnung.org. Wie BZP-Präsident Michael Müller auf Anfrage von taxi heute erklärte, findet Ende April ein Gespräch mit Richard Leipold in Berlin statt, vor dem er nicht spekulieren wolle. Leipold habe in der Sache die Unterstützung des BZP, über eine finanzielle Unterstützung sei noch nichts entschieden worden – weder positiv noch negativ.

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