Thema des Monats

Umweltzonen: Städte machen Ernst

Thema des Monats April 2007

Demnächst wird es in vielen Großstädten ernst: In ausgewiesenen Zonen dürfen nur noch Autos mit entsprechender Plakette fahren. Das betrifft nicht nur die dort ansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmer, sondern auch „Landtaxis“, sofern diese mit Fahrgästen in Städte mit Umweltzonen einfahren wollen.
Um die Verordnung nicht von vornherein zu verwässern, werden Ausnahmen nur nach vorheriger Antragstellung und nach individueller Überprüfung in wenigen Einzelfällen ausgesprochen. Hier besteht für Taxi- und Mietwagenunternehmen deshalb wenig Hoffnung, mit einem solchen Antrag Erfolg zu haben.

Nachdem Umwelt- und Verkehrsministerium auf Beschwerden einzelner Städte und Bundesländer reagierten und ankündigten, die Plakettenverordnung nachzubessern und dadurch alte Autos mit G-Kat doch nicht wie ursprünglich geplant aus den Umweltzonen auszusperren, machen Städte und Kommunen Ernst mit der Einrichtung der Umweltzonen.

In München ist als Starttermin der 1. Oktober im Gespräch. Weitere Städte werden folgen, wenn auch vermutlich nicht vor Anfang 2008. Nicht zuletzt dann, wenn Bürgerinnen und Bürger möglicherweise schon bald ihr „Recht auf saubere Luft“ gerichtlich einklagen können. Mit dieser Frage beschäftigt sich nämlich derzeit das Bundesverwaltungsgericht. Der Anwohner einer stark befahrenen Straße in München will die Stadt zwingen, mit einem Aktionsplan auf die dauernde Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte zu reagieren. Sollte er erfolgreich sein, könnte nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe anschließend jeder Bürger in seiner Stadt auf die Einhaltung der Grenzwerte pochen und diesen Anspruch notfalls per Gericht durchsetzen.

Es ist also wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich die Einführung von so genannten Umweltzonen in Deutschland flächendeckend durchgesetzt haben wird. Was also bedeuten die Zonen konkret?

Angezeigt wird die Umweltzone durch ein rechteckiges Verkehrsschild mit rotem Kreis auf weißem Grund. In der Mitte steht „Umwelt“, darunter sind die Umweltplaketten in grün, gelb und rot abgebildet. In diese Bereiche darf nur noch hineinfahren, wer eine entsprechende Plakette hat; ansonsten drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Welches Fahrzeug bekommt nun welche Plakette? Entscheidend hierfür ist seine Schadstoffklasse. Die Information, in welcher Schadstoffklasse ihr Taxi oder Mietwagen eingestuft wird, finden Fahrzeughalter im Kfz-Schein. Die dort aufgeführten Emissionsschlüsselnummern stehen in alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1. Oktober 2005) im Feld „zu 1“. Relevant ist von der mehrstelligen Zahl die 5. und 6. Ziffer. In den neuen Papieren steht die Nummer zwei Zeilen unterhalb der Euronorm (14.1).

Dieselfahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 32,33,38,39,43, 53 bis 70 und 73-75 erhalten eine grüne Plakette und sind damit von keinem Fahrverbot betroffen. Ein gelbes Pickerl bekommen dagegen die Emissionsschlüsselnummern 30,31,36,37,42,44 bis 52 und 72. Die rote Plakette zeigen die Städte allen Dieselfahrzeugen mit den Schlüsselnummern 25 bis 29, 35, 41 und 71.

Für Diesel-Taxis gilt generell: Wer nach der Abgasnorm Euro1 eingestuft ist, erhält keine Plakette und darf in den Umweltzonen nicht fahren. Es sei denn, er lässt seinen alten Diesel nachrüsten. Eine Aufrüstung um eine „Euro-Stufe“ ist für ca. 300 bis 400 Euro möglich. Taxis, die nach Euro2 eingestuft sind, bekommen ein rotes „Pickerl“ und haben zumindest bis 2010 freie Fahrt. Die gelbe Plakette erhalten Dieselfahrzeuge, wenn sie Euro3 erfüllen. Damit ist voraussichtlich bis zum Jahr 2013 das Befahren der ausgewiesenen Zonen möglich. Keine Sorgen müssen sich Taxler machen, deren Taxi Euro4 (z.B. alle W 211er-Mercedes) erfüllt. Denn sie erhalten die grüne Plakette und haben somit auf unbegrenzte Zeit einen Freifahrtschein für die Umweltzonen.

Eine Pflicht zum Kauf der Plakette besteht übrigens nicht. Allerdings wären Umweltzonen für Wagen ohne Aufkleber tabu. Ein Verstoß kann laut Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden.

(sk)
Dieser Block ist defekt oder fehlt. Eventuell fehlt Inhalt oder das ursprüngliche Modul muss aktiviert werden.