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Mitarbeiter mit Nebentätigkeit


Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Nebenjobs verbieten? Und sind diese wiederum verpflichtet, ihre Zweittätigkeit anzugeben?

Viele Arbeitnehmer üben einen zusätzlichen Job aus, um ihr Einkommen aufzubessern. Sie sind auch generell berechtigt, dies zu tun, da das Grundrecht der Berufsfreiheit sie schützt. Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer gemäß § 611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die versprochenen Dienste zu leisten und nicht etwa, ihm seine gesamte Arbeitskraft exklusiv zur Verfügung zu stellen. Es ist daher unwirksam...

 

Dieser Artikel erschien in der Juli-Ausgabe der taxi heute.




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